Artikel-Schlagworte: „Familienvertrag“

Selbstbestimmung und Wahlfreiheit für alle Familien!

Samstag, 18. Dezember 2010

Weihnachten – Zeit der Familie. Aber was ist Famlie eigentlich genau und wie wird Familie heute gelebt? Dazu habe ich den folgenden Beitrag im “Mach Et” veröffentlicht:

Familie ist… ja, was eigentlich?

Die geschiedene Mutter zweier Kinder, die zusammen mit ihrer Lebenspartnerin in einer WG lebt? Der Vater, der mit seinem Kind und seiner neuen Partnerin zusammen lebt und sich das Sorgerecht mit der leiblichen Mutter teilt? Unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, die ärztlich assistierte Befruchtung in Betracht ziehen? Drei ältere Menschen in einer Alten-WG, die wiederum in einem Mehrgenerationenhaus liegt?

Fest steht: Familie ist vielfältiger denn je. Für uns Grüne ist Familie da, wo Kinder sind oder wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Das tun sie in vielfältigen Lebensbeziehungen: in Ehen, nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern, Ein-Eltern-, Adoptiv- oder Pflegefamilien, Regenbogen- und Patchwork-Familien oder in familiären Netzwerken, die über Generationengrenzen hinweg auch Menschen ohne verwandtschaftliche Bindung einschließen. Alleinerziehende und nicht-eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern machen inzwischen 26% Prozent der Familien aus. In NRW wächst fast jedes dritte Kind in „alternativen“ Familienformen auf. 

Familie ist also bunt und vielfältig. Dies muss auch endlich in Recht und Gesetz vollzogen werden. Denn unsere Familien- und Kindschaftsrecht ist leider angestaubt wie vor anno dazumal. Sowohl die Bundesregierung wie auch das gesamte Familienrecht verfolgen ein Familienleitbild: das der verheirateten, heterosexuellen Ehe mit Kindern. Diesem Leitbild müssen sich alle anderen Familienformen mit ihren Rechten unterordnen. Damit müssen wir endlich Schluss machen. Politik hat sich nach der gelebten Vielfalt zu richten, sie hat kein Leitbild vorzugeben! Jedes Kind muss die gleichen Rechte auf staatliche Leistungen, auf Teilhabe, auf Schutz haben – ganz egal in welcher rechtlichen Konstellation die Eltern leben. Kinder in Patchwork-Familien mit mehr als zwei erwachsenen Bezugspersonen oder gar in Regenbogenfamilien mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen werden rechtlich benachteiligt.

Wir brauchen eine rechtliche Anerkennung sozialer Elternschaft. Viele Kinder leben nach einer Trennung der leiblichen Eltern mit mehr als zwei erwachsenen Bezugspersonen, nämlich mit biologischen und sozialen Elternteilen. Diese „Mehrelternschaften“ müssen endlich rechtlich berücksichtigt werden. Bisher ist eine Anerkennung sozialer Elternschaft nur durch Adoption oder Pflegschaft möglich – zu Lasten des biologischen Elternteils. Dies geht zu Lasten der Kinder. Es ist ungerecht, wenn Elternteile, die täglich viel Zeit mit den Kindern verbringen, bei wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen sind. Ziel muss es sein, Mehrelternschaften rechtlich anzuerkennen und eine faire Balance aus Rechten und Pflichten (Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung, Umgang, Unterhalt etc.) vertraglich zu vereinbaren. Der Familienvertrag als neues familienrechtliches Institut neben Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft würde selbstbestimmte Verhältnisse für Eltern und Kinder schaffen.

Viele Paare möchten rechtliche Klarheit für sich und ihre Kinder – auch ohne die Ehe einzugehen. Gleiches gilt für unerfüllte Kinderwünsche. Wir müssen sowohl bei der Möglichkeit der Adoption wie auch beim Zugang zur Reproduktionsmedizin (künstliche Befruchtung) heterosexuelle Unverheiratete und gleichgeschlechtliche Lebenspaare mit der Ehe gleichstellen. Alles andere normiert eine bestimmte Lebensform – dies steht dem Staat nicht zu.

Im August hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Sorgerecht für Väter Bewegung ins Familienrecht gebracht. Nach der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften 2001 stehen wir jetzt hoffentlich am Anfang einer neuen Debatte in der Familienpolitik, die mit nichts weniger enden darf als mit der völligen Gleichstellung aller Familienformen und der Garantie, selbstbestimmt einen Lebensentwurf zu wählen.

Chancen für ein kindgerechtes Sorgerecht

Freitag, 27. August 2010

Anfang August hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil zum Sorgerecht gesprochen. Wegen der vielen Reaktionen und Nachfragen hier noch einmal meine Pressemitteilung zum Thema:

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungerichtes, welches das geltende Sorgerecht für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt hat, erklärt der Landesvorsitzende der NRW-Grünen, Sven Lehmann:

In dem heutigen Urteil liegt die große Chance, das Sorgerecht in Deutschland endlich zu reformieren und kindgerechter zu gestalten. Das bisherige Vetorecht der Mutter in unverheirateten Partnerschaften benachteiligt einseitig die Väter, die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen möchten. Das Recht des Kindes auf beide Elternteile wird damit nicht gewährleistet. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2009 umzusetzen. Ziel muss eine Neugestaltung des Sorgerechtes sein, das die die bestehende Benachteiligung der Väter – zum Wohle des Kindes – abbaut.

Wir hoffen, dass das Urteil eine grundsätzliche Debatte über familien- und kindschaftsrechtliche Fragen in Deutschland anstößt, denn die Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen von Familienformen sind mannigfaltig. Nicht nur unverheiratete Väter sind rechtlich benachteiligt, sondern auch unverheiratete Paare gegenüber Eheleuten, soziale gegenüber leiblichen Elternteilen, gleichgeschlechtliche gegenüber verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften und Alleinerziehende gegenüber Zweielternfamilien.

Wir fordern, dass alle Kinder die gleichen Rechte bekommen – und zwar egal, in welcher rechtlichen Konstellation die Eltern leben. Und wir fordern ein neues rechtliches Instrument, um Mehrelternschaften zum Wohle des Kindes verbindlich miteinander zu regeln: den Familienvertrag. Denn Politik darf mit der Ehe keine Norm vorgeben, hinter der alle anderen Familienformen zurückstehen. Politik hat sich nach der gelebten Vielfalt in dieser Gesellschaft zu richten. Das Urteil bringt hoffentlich einen Stein ins Rollen, der mit nichts weniger enden darf, als der rechtlichen Gleichstellung aller Familienformen und der Freiheit für jeden Menschen, einen Lebensentwurf zu wählen.

Familienvertrag jetzt!

Montag, 7. Dezember 2009

Den folgenden Text habe ich heute auf dem Blog der Grünen NRW veröffentlicht:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in diesen Tagen ein wegweisendes Urteil gesprochen. Das Gericht in Straßburg hat eine Verletzung der Menschenrechtskonvention für nichtverheiratete Väter durch das deutsche Sorgerecht festgestellt. Diese haben bisher ohne das Einverständnis der Mutter (“Vetorecht”) kein Sorgerecht für ihre Kinder. Das Urteil ist deswegen bedeutsam, da es eine wesentliche Gerechtigkeitslücke im deutschen Familienrecht anprangert – und zwar eine der vielen.

Die Grüne Bundestagsfraktion hat prompt reagiert und fordert schon seit langem eine Öffnung der geltenden Sorgerechtsregelung für Väter in Form einer gerichtlichen Einzelfalllösung. Dieser erste Schritt ist wichtig, um bestehende Benachteiligungen für Väter – zum Wohle des Kindes – abzubauen.

Das Urteil stößt hoffentlich aber eine grundsätzliche Debatte über familien- und kindschaftsrechtliche Fragen in Deutschland an, denn die Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen von Familienformen sind mannigfaltig. Nicht nur unverheiratete Väter sind rechtlich benachteiligt, sondern auch unverheiratete Paare gegenüber Eheleuten, soziale gegenüber leiblichen Elternteilen, gleichgeschlechtliche gegenüber verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften und Alleinerziehende gegenüber Zweielternfamilien. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Die Grünen in NRW haben bereits im März 2009 einen grundlegenden Beschluss zur Gleichberechtigung und Wahlfreiheit in der Familien- und Lebensentwürfepolitik gefasst. Wir fordern, dass alle Kinder die gleichen Rechte bekommen – und zwar egal, in welcher rechtlichen Konstellation die Eltern leben. Und wir fordern ein neues rechtliches Instrument, um Mehrelternschaften zum Wohle des Kindes verbindlich miteinader zu regeln: den Familienvertrag. Denn Politik darf mit der Ehe keine Norm vorgeben, hinter der alle anderen Familienformen zurückstehen. Politik hat sich nach der gelebten Vielfalt in dieser Gesellschaft zu richten. Das Straßburger Urteil bringt hoffentlich einen Stein ins Rollen, der mit nichts weniger enden darf, als der rechtlichen Gleichstellung aller Familienformen und der Freiheit für jeden Menschen, einen Lebensentwurf zu wählen.