Artikel-Schlagworte: „Grünes“

Entschieden gegen Rechts!

Donnerstag, 17. November 2011

Am Dienstag haben der Bundesvorstand und die Landesvorstände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den rechtsterroristischen Taten in Deutschland die folgende Resolution einstimmig verabschiedet:

 

Wir sind entsetzt über das Ausmaß der menschenverachtenden Gewalt, die mit rechtsextremistischen Hintergründen in Deutschland verübt wurde. Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen, die der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zugeordnet werden, zeigen die Existenz rechtsterroristischer Strukturen und bedeuten eine völlig neue Dimension rechtsextremistischer Bedrohung in Deutschland. Diese Bedrohung muss von Staat und Gesellschaft entschieden bekämpft werden.

Die Opfer dieser Rechtsterroristen sind Menschen, die nur deshalb sterben mussten, weil sie dem Feindbild entsprachen, das Rechtsextreme von Menschen haben, die nicht ihrer Gesinnung oder ihrem Menschenbild entsprechen. Die Verbrechen sind deshalb auch ein Anschlag auf das friedliche Zusammenleben in unserem Land, den wir nicht hinnehmen dürfen. Man kann sich kaum vorstellen, was in den Familien der Opfer vor sich geht, die sich seit Jahren mit der Frage quälen, warum ihre Angehörigen und FreundInnen kaltblütig am helllichten Tag ermordet wurden.

Der Umgang mit den Taten zeigte sich nicht zuletzt im Namen der zuständigen und bis 2008 ermittelnden Sonderkommission „Bosporus“, wie voreingenommen die Ermittlungen eführt wurden. Wir fordern alle Verantwortlichen auf, sich für diese Vorverurteilung zu entschuldigen und durch eine Geste deutlich zu machen, dass wir alle die Trauer dieser Menschen teilen und sie nicht alleine sind.

Es ist unfassbar und nur schwer zu glauben, dass in Deutschland offenbar über fast eine Dekade hinweg Morde und Anschläge aus rechtsextremem Motiv heraus geschehen konnten, ohne dass eine Spur zu den Tätern geführt haben soll. Dass die verantwortlichen Behörden in Thüringen, Hessen und Sachsen offenbar auf dem rechten Auge blind waren, ist unerträglich.

Wir fordern daher eine rasche, öffentlich geführte und transparente Aufklärung über mögliche Ermittlungsfehler in den betroffenen Ländern. Vor allem die Rolle des Landesverfassungsschutzes in Thüringen, Hessen und Sachsen muss genau aufgeklärt werden. Wenn bekannte Rechtsextremisten als V-Leute geführt werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Terroristen mit „legalen illegalen“ Ausweispapieren ausgestattet wurden, und wenn sich jetzt die Nähe von Verfassungsschützern zu Tätern und Tatort offenbaren, dann stellt sich auch die Frage nach der Rolle der Verfassungsschutzbehörden.

Es wäre politisch unerträglich, wenn Ermittlungen gegen Rechtsterroristen durch Verfassungsschützer verhindert worden wären, in dem sie deren Abtauchen womöglich deckten. Parlamente in Bund und Ländern müssen die Vorgänge einschließlich möglicher Verwicklungen des Verfassungsschutzes und Ermittlungsfehler rückhaltlos aufklären – und zwar öffentlich und auch mit Untersuchungsausschüssen.

Es ist auch nicht länger hinnehmbar, dass sich rechtes Gedankengut hinter dem Parteienprivileg versteckt und die verfassungsfeindliche NPD mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Deshalb müssen konsequent die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren geschaffen werden. Sollte sich herausstellen, dass Teile des Verfassungsschutzes statt einer aufklärenden eine eskalierende und unterstützende Funktion in rechten Kreisen einnimmt, ist ein solcher Einsatz von V-Leuten nicht weiter zu akzeptieren. Damit ließe sich auch diese Begründung gegen ein NPD-Verbotsverfahren nicht weiter aufrecht erhalten.

Dabei wäre es allerdings ein großer Irrtum zu glauben, dass ein solches Verfahren und mögliches Verbot der NPD das schwerwiegende Problem, dass in Teilen in unserer Gesellschaft rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet ist, automatisch löst. Vielmehr gilt es, dass aus den Anschlägen und Angriffen von Solingen, Mölln, Hoyerswerda und Rostock sowie den weit über 150 Todesopfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt seit 1990 endlich die richtigen Schlüsse gezogen werden. Es geht hier um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Der Kampf gegen Rechts muss wieder zu einer zentralen Aufgabe aller demokratischen Kräfte werden. Gerade auch deshalb zeigt sich, wie falsch und gefährlich der Weg von Ministerin Schröder ist, die mit ihrem kruden Extremismusbegriff die Gefahren des Rechtsextremismus verharmlost.

Seit Jahren wird die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Rechtsextremismus immer mehr gegängelt und behindert, stehen jene unter Verdacht, die sich vor Ort rechten Gruppen entgegenstellen und wichtige Präventivarbeit leisten. So hat es rund um die Anti-Nazi-Demos in Dresden eine beispiellose Repressionswelle gegenüber linken und antifaschistischen Gruppierungen gegeben. Das war und ist unverantwortlich.

Wir fordern die sofortige Streichung der „Extremismus-Klausel“ in den Förderprogrammen gegen „Extremismus”. Die Kürzungen im Haushalt 2012 bei der Demokratieförderung und der Antidiskriminierungsstelle müssen in einem ersten Schritt umgehend rückgängig gemacht werden.

FeministIn oder Nicht-FeministIn: Das ist hier die Frage!

Donnerstag, 17. November 2011

Dieser Blogpost ist ein Gastbeitrag für das Gunda-Werner-Institut und dort erschienen im Rahmen der Online-Debatte “Was ist der Streit-Wert?”:

Als im vergangenen Jahr mit dem „Grünen Männermanifest“ ein Aufruf Grüner Politiker in der Partei erschien, der gesellschaftlich und politisch ein neues Männerbild propagierte, waren die Reaktionen aufschlussreich und sind es bis heute. Eine breite Presseresonanz, über 1.000 Blog-Kommentare und eine Debatte, die bis heute anhält, zeigen, dass wir mit dem Aufruf in ein Wespennest gestochen haben: in das der tradierten Konflikte. Für rechtslastige „Männerrechte“-Gruppen waren wir die „Eunuchen“, die den „Kotau vor den Emanzen“ machen. Für viele Macho-Männer – auch in der eigenen Partei – plötzlich die neuen „Gedöns-Politiker“. Für viele Feministinnen in der Partei neue Bündnispartner für emanzipatorische Anliegen, für wiederum andere aber auch die, die nun die traditionelle Grüne Frauenpolitik angreifen, gar okkupieren, und die mit einem geschlechterdemokratischen Ansatz Bündnisse einfordern. 

Als kurz vor der Bundestagswahl 2005 auf dem Programmparteitag in Berlin die Spitzenkandidatur von der Partei beschlossen werden sollte, kam es zu einer aufschlussreichen Szene. Ein Antrag, der an die geschlechterdemokratischen Regeln der Partei erinnerte und Joschka Fischer eine gleichberechtigte Spitzenkandidatin zur Seite stellen wollte, wurde heftig debattiert. Letztendlich waren es die drei wohl prominentesten Grünen Frauen – Claudia Roth, Bärbel Höhn, Renate Künast – die den Antrag zu Fall brachten. Nicht nur dieses Beispiel zeigt, dass die klassischen Konfliktlinien auch in der Grünen Geschlechterpolitik sich weiterentwickelt haben. Nicht mehr Frauen kämpfen gegen die Dominanz der Männer, sondern FeministInnen gegen Nicht-FeministInnen – und beide gibt es beiden Geschlechtern. 

Die Frage der Bündnisse ist nach Erscheinen des Männermanifestes leidenschaftlich diskutiert worden, z.B. auf dem Bundesfrauenrat im letzten Herbst, z.B. im Workshop „Wege in eine geschlechtergerechte Gesellschaft“ bei der Grünen Zukunftskonferenz 2011. Und immer wieder die Befürchtung: bündnisorientierte Genderpolitik weiche die traditionelle Frauenpolitik auf und die Männer sollten in „ihrem“ Geschlecht für Emanzipation sorgen. Ja und Nein. Selbstverständlich braucht es weiterhin eine eigenständige Frauenpolitik. Selbstverständlich braucht es eine eigenständige Männerpolitik – gerade und vor allem, weil hier politisch insgesamt ein großer Nachholbedarf besteht. Aber: Nur in Bündnissen und im Geschlechterdialog erfährt der gendersensible Blick auf alle politische Anliegen eine breite Entfaltungskraft. 

Beispiel „Equal Pay“: Die richtige und langjährige grüne Forderung nach gleicher Bezahlung für gleichwertige Arbeit wird traditionell von Frauen erhoben und von vielen Grünen Männern – teils leidenschaftlich, aber größtenteils pflichtbewusst – mit vertreten und beklatscht. Sprengkraft entfaltet diese Forderung, wenn wie in der Schweiz es Männergruppen sind, die auf die Straße gehen und für Lohngleichheit demonstrieren. Dort hat männer.ch  als Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen eine viel beachtete Kampagne für gleiche Bezahlung auf die Beine gestellt, die eine wichtige Botschaft vermittelte: Wir Männer wollen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, weil wir nicht als Hauptverdiener der Familie die Last der alleinigen Verantwortung in der Erwerbsarbeit tragen wollen. Unter diesen Voraussetzungen sind emanzipierte Männer wichtige Verbündete für feministische Ziele. Heute haben weder Frauen noch Männer wirksame Instrumente, um gegen diskriminierende Bezahlung effektiv vorzugehen. Denn wer traut sich schon, sich erstens zu erkundigen, wie viel die KollegInnen verdienen und zweitens mehr Geld vom Arbeitgeber einzuklagen? Selbst wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, ist es wahrscheinlich, dass über Umwege eine Kündigung bzw. die Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags die Folge einer solchen Klage sein kann. Damit dieses Risiko nicht bei den einzelnen Frauen liegt, brauchen wir dringend ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte und Gleichstellungsverbände. Das führt auch dazu, dass die Urteile dann für alle betroffenen Beschäftigten gelten und nicht nur für die Frau, die geklagt hat. 

Beispiel Familie: Während viel zu lange Kinderbetreuung als reine Frauenaufgabe und als Entlastung der Frauen betrachtet worden ist, gehen jetzt inzwischen immerhin 23 Prozent der jungen Väter zumindest für zwei Monate in Elternzeit. Immer weniger Männer haben Lust, nur Helden der Arbeit und als Alleinverdiener Haupternährer einer Familie zu sein. Ja, viele Männer wollen weniger Leistungsdruck und mehr wertvolle Zeit für Familie. Es gibt aber auch immer noch viel zu viele Männer, die von den derzeitigen männlich dominierten Gesellschaftsverhältnissen profitieren. Männer in Führungsetagen und Politik, die gerne unter sich bleiben. Männer, die sich darauf verlassen, dass die Frau sich um die Kinder kümmert, falls die Familie keinen der immer noch knappen Betreuungsplätze bekommen hat. Oder aber Geschäftsführer, die es als selbstverständlich ansehen, nach 17 Uhr noch wichtige Meetings anzusetzen. „Männliche“ Strukturen und Herrschaftsverhältnisse sind über Jahrtausende gewachsen, gefestigt und verteidigt worden und führen auch heute noch zur Vormachtstellung der Männer in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Wer die gleichberechtigte Gesellschaft erreichen will, muss die männlich dominierte überwinden. Dafür müssen Feministinnen und emanzipierte Männer gemeinsam kämpfen. Und die Männer deutlicher werden, z.B. indem sie ihr Recht auf Teilzeit überall einfordern, auch wenn dies zumeist Widerstand und Unverständnis in den Personaletagen verursachen wird.

Fazit: In sehr vielen Bereichen existieren leider noch immer Benachteiligungen von Frauen. Auch auf der Männerseite gibt es vielfältige Benachteiligungen, die weitestgehend aus der gesellschaftlichen Rolle resultieren bzw. mit Verlustängsten dieser Rolle zu tun haben. Fruchtbar ist es nicht, diese Benachteiligungen gegeneinander aufzuwiegen und zu fragen, „wem es schlechter geht“. Fruchtbar ist es, gemeinsam gegen Rollendruck und Benachteiligungen zu kämpfen, die aus dem Faktor Geschlecht resultieren. Und genau aus diesem Grund sind auch gewisse „Männerrechte“-Organisationen keine Bündnispartner für eine emanzipative Politik. Blogs wie „Wieviel Gleichberechtigung verträgt das Land?“ oder Initiativen wie „MannDat“ verfolgen keine pro-feministischen Ziele, sondern haben den neo-konservativen Roll-Back im Auge. Oft sind sie – wie der Journalist Thomas Gesterkamp eindrucksvoll nachgewiesen hat – sogar im rechten politischen Spektrum angesiedelt. Sie versuchen, eine vermeintlich „gute alte Ordnung“ wiederherzustellen, indem sie sie Errungenschaften des Feminismus bekämpfen. Deswegen ist Vorsicht geboten: Nicht überall, wo „Männerrechte“ drauf steht, sind wirkliche Bündnispartner drin. 

Trotzdem führt am bündnisorientierten Geschlechterdialog kein Weg vorbei, wenn wir den Faktor Geschlecht in vielen gesellschaftlichen und politischen Bereichen deutlich machen und emanzipatorische Veränderungen erreichen wollen. Die GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen werden genau dies auf einem „Geschlechtergipfel“ im Jahr 2012 diskutieren und bearbeiten.

Die Freiheit der Andersatmenden

Dienstag, 27. September 2011

In Kürze steht in NRW die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes an. Schutz vor Passivrauchen und Rauchverbot in Gastronomie in öffentlichen Räumen: ein gesellschaftliches Großkonfliktthema, das die Koalition jetzt angehen will. Die WAZ berichtet heute über die Positionierung des Grünen Landesvorstandes. Den kompletten Text gibt es hier:

 

Schutz vor Passivrauchen stärken, Wettbewerbsverzerrungen beenden - 

Für einen konsequenten NichtraucherInnenschutz in NRW

Das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung hat seinerzeit einen Flickenteppich in Kraft gesetzt, der durch zig Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher den Gesundheitsschutz nicht verwirklicht und der zudem etliche Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie mit sich gebracht hat.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW haben daher nicht nur in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf für einen konsequenten, einheitlichen NichtraucherInnenschutz in den Landtag eingebracht. Wir haben auch im Programm zur Landtagswahl 2010 gefordert, den NichtraucherInnenschutz – u.a. durch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie sowie dessen Durchsetzung – zu verwirklichen.

Wir GRÜNE sind seit jeher die Partei der persönlichen Freiheit und der Selbstbestimmung. Jeder Mensch soll selber entscheiden, welche Genussmittel sie oder er konsumiert. Wir sind aber auch die Partei des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Daher sehen wir staatliches Handeln in der Pflicht, Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich oft nicht aussuchen können, wo sie arbeiten, sowie für Kinder und Jugendliche.

Schutz vor Passivrauchen ist vorbeugender Gesundheitsschutz 

Rauchen ist der wichtigste vermeidbare Risikofaktor bei der Krebsentstehung. Die Beziehung zwischen Tabakkonsum und Lungenkrebs ist besonders auffallend. In Deutschland sind vermutlich bei Männern 90% und bei Frauen 60% der Lungenerkrankungen auf das aktive Rauchen zurückzuführen, so das Robert-Koch-Institut und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO ist Tabakrauch verantwortlich für einen von zehn Todesfällen unter Erwachsenen. 

Die Gefahren des Passivrauchens sind ähnlich zu gewichten wie die des Aktivrauchens. Wer sich regelmäßig in Räumen aufhält, in denen geraucht wird, hat ein erhöhtes Risiko für viele Krankheiten und Beschwerden wie Herz-, Kreislauf-, Krebs- und Atemwegserkrankungen. Der Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs wie auch anderen Krebsarten im Rachenbereich ist nachgewiesen. Wie bei allen krebserzeugenden Stoffen gibt es keinen unteren Grenzwert für eine Konzentration von Tabakrauch in der Luft, die als nicht gesundheitsgefährdend und noch tolerabel angesehen werden könnte. Insgesamt sind im Tabakrauch mehr als 4800 Stoffe enthalten, 90 davon gelten als krebserregend oder möglicherweise als krebserregend. 

Es ist daher staatliche Aufgabe, Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, ohne das aktive Rauchen zu verbieten. Diese Art der Prohibitionspolitik lehnen GRÜNE ab. 

Löchrig wie ein Schweizer Käse: das aktuelle Gesetz in NRW

Der Verpflichtung zum Gesundheitsschutz kommt das jetzige Gesetz in NRW in keiner Weise nach. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hatte für Nordrhein-Westfalen im Dezember 2007 ein Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern erlassen, das wegen seiner vielen Ausnahmeregelungen NRW zum Schlusslicht des bundesdeutschen NichtraucherInnenschutzes gemacht hatte. So sind Gaststätten unter 75 Quadratmetern mit nur einem Raum ohne Verzehr von zubereiteten Speisen ausgenommen. Abgetrennte Raucherräume dürfen immer eingerichtet werden. Sogenannte Raucherclubs, d.h. Räumlichkeiten zum gemeinschaftlichen Konsum von Tabakwaren, sind ausdrücklich erlaubt. Auch Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen sind vom Rauchverbot ausgenommen. 

Die Gastronomie geht mit diesen vielen Ausnahmetatbeständen sehr erfinderisch um, so dass in einem Großteil der Gaststätten nach wie vor geraucht wird. Dies reicht von überzogenen Interpretationen (wie der Deklarierung von Eisdielen als Raucherclubs) bis hin zu legalem Nutzen der Ausnahmen. Dies hat zur Folge, dass wegen der vielen Einfallstore niemand mehr genau weiß, wo die Grenzen des Erlaubten sind, die Akzeptanz des Rauchverbots sich weder bei der Bevölkerung noch bei den GaststättenbetreiberInnen durchsetzen konnte und die mit der Kontrolle beauftragten Ordnungsämter der Kommunen völlig überfordert sind. 

Im April 2011 schob das Oberverwaltungsgericht Münster den schlimmsten Auswüchsen einen Riegel vor, indem es klarstellte, dass Gaststätten nicht einfach per Umbenennung in Raucherclubs das Rauchverbot umgehen können. Das Landesgesundheitsministerium hatte daraufhin die Kommunen aufgefordert, dies in ihrem Aufsichtsbereich umzusetzen. Seither wird zumindest in einigen Städten verstärkt kontrolliert und Raucherclubs untersagt. Nur erlaubt das Gesetz mit seinen anderen zahlreichen Ausnahmen weiterhin das Rauchen in vielen Gaststätten. 

Gleich nach dem Regierungswechsel hatte die neue Landesregierung einen Evaluationsbericht über die Wirksamkeit des Gesetzes erstellt. Danach zeigte sich, dass das Rauchverbot in den öffentlichen Einrichtungen, den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, den Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Flughäfen sich weitgehend durchgesetzt hat. Hier sind nur kleine Verbesserungen und Klarstellungen notwendig. Nur in Gaststätten wurde das Ziel nicht erreicht. Es wurde festgestellt, dass der größte Teil der Rückmeldungen aus der Bevölkerung, den kommunalen Spitzenverbänden und kommunalen Ordnungsämtern auf gravierende Schwachstellen hinweist. Insbesondere wurde bemängelt, dass die vielen Ausnahmetatbestände nicht nur die Intention des Nichtraucherschutzgesetzes, einen weitgehenden NichtraucherInnenschutz zu gewährleisten, erschweren, sondern die Ausnahmemöglichkeiten eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes quasi unmöglich machen. 

Bayern kann Vorbild für NRW sein – GRÜNE für konsequente Verbesserungen 

Wir GRÜNE wollen einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen, der die Ordnungsämter entlastet und der Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie beseitigt. Die vielfältigen Ausnahmeregelungen für den Gaststättenbereich müssen abgeschafft werden: Das bedeutet ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen, wie es in etlichen Staaten der Europäischen Union und darüber hinaus längst gängig ist. Dazu müssen die bestehenden Ausnahmen für  Einraumgaststätten, für RaucherInnenräume in Gaststätten, für Raucherclubs, für Festzelte und für Brauchtumsveranstaltungen abgeschafft werden. 

Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen muss es Nachbesserungen in Einzelbereichen geben: ein generelles Zutrittsverbot zu RaucherInnenräumen von Jugendlichen unter 18 Jahren, ein generelles Rauchverbot an Schulen auch für die nicht einrichtungsbezogenen Veranstaltungen, sowie ein Rauchverbot auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen.

Zudem brauchen wir eine Erweiterung des Rauchverbots in nicht dauerhaft geschlossenen Sporteinrichtungen für Zeiten, in denen das Dach geschlossen ist, wie z.B. einigen Fußballstadien. Spielhallen und Spielbanken sind durch die Kultur- und Freizeiteinrichtungen umfasst. Auch hier soll das Rauchverbot gelten.

Besonders ärgerlich ist es, dass die letzten Bundesregierungen es bisher nicht geschafft haben, einen bundesweit geltenden NichtraucherInnenschutz gerade für Gaststätten zu schaffen. Dies wäre ohne weiteres möglich über die Gesetzgebungskompetenz zum Arbeitsschutz. Wir GRÜNE kritisieren dies vor allem deswegen, weil es im Arbeitsschutz ansonsten besonders strenge Regelungen für das Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen gibt. Ein einheitliches bundesweites Verbot würde die Akzeptanz in der Bevölkerung wesentlich erhöhen. In der jetzigen Situation blickt niemand so richtig durch, weil jedes Bundesland andere Regelungen und Ausnahmeregelungen hat. Nur Bayern und das Saarland verfolgen einen konsequenten NichtraucherInnenschutz.

Der Blick über den Tellerrand zeigt: Es funktioniert!

Bayern kann ein Vorbild für NRW sein, da dort die Bevölkerung selber durch einen erfolgreichen Volksentscheid sich einen einheitlichen und konsequenten NichtraucherInnenschutz erkämpft hat.

Auch andere europäische Länder zeigen, dass konsequente Regelungen nicht nur für eine große Akzeptanz in der Bevölkerung und damit für ein weitgehendes Einhalten der Regeln sorgen. Sie zeigen auch, dass die von der Gastronomie ausgesprochenen Befürchtungen, dass ein generelles Rauchverbot zu einem Gaststätten- und Kneipensterben führen würde, nicht eintreten. Irland und Italien haben es vorgemacht, weitere Länder wie Frankreich Spanien folgten dem Beispiel. Es gibt keine nennenswerten Umsatzeinbußen in gastronomischen Einrichtungen, wenn die Regelungen einheitlich sind. In diesem Sinne ist die Panikmache u.a. durch DEHOGA und FDP eine Gespensterdebatte, die über die Versäumnisse der letzten Jahre hinwegtäuschen soll. Anders als es der DEHOGA darstellt, wünschen sich viele GastwirtInnen eine einheitliche Regelung, da sie mit den Raucherkneipen nicht konkurrieren können. In einem konsequenten Gesetz liegt die Zukunft der Kneipenkultur, nicht in einem löchrigen Flickenteppich.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW unterstützen Gesundheitsministerin Barbara Steffens in ihrem Werben für ein konsequentes Gesetz. Wir GRÜNE werden in diesem Sinne in Landesregierung und Landtag, sowie in Bündnissen mit Initiativen und Verbänden in den nächsten Monaten für die Akzeptanz einer solchen Regelung werben. Zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden, Krankenkassen und den öffentlichen Gesundheitsdiensten werden wir uns dafür einsetzen, die Einführung des Gesetzes mit einer Informationskampagne zur gesundheitlichen Prävention zu begleiten.