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Unwürdige Blockade auf dem Rücken der Ärmsten!

Mittwoch, 9. Februar 2011

Pressemitteilung

Zum Scheitern der Hartz-IV-Verhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erklärt Sven Lehmann, Landesvorsitzender der GRÜNEN NRW:

“Die Bundesregierung hat das Existenzminimum der Ärmsten in dieser Gesellschaft zur Basarware gemacht. Sie hatte nie wirklich Interesse, die Hartz IV-Regelsätze verfassungskonform und armutsfest zu gestalten. Die FDP war bei den Verhandlungen ein Klotz am Bein. Sie hat erneut den Beweis dafür geliefert, dass sie sich zwar für Millionen-Geschenke für Hoteliers, aber für die Millionen von Armen in dieser Gesellschaft nicht erwärmen kann.

Wir GRÜNE sehen gerade für NRW akuten Handlungsbedarf. Mehrere Hunderttausend HartzIV-EmpfängerInnen brauchen dringend eine Existenzgrundlage, die ihnen Teilhabe ermöglicht. Im vergangenen Jahr galt in NRW allein ein Viertel aller Minderjährigen als arm – das sind rd. 770.000 Kinder und Jugendliche. Dabei handelt es sich nicht nur um Bildungsarmut, sondern auch um materielle Armut.

Die Bundesregierung ist nun dringend aufgefordert, einen neuen verfassungsfesten Vorschlag zu machen. Das Existenzminimum darf nicht auf der Basis der Haushalte errechnet werden, die selbst nur das Existenzminimum haben. Deswegen haben wir zusammen mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Arbeitsloseninitiativen immer gefordert, die 20% der niedrigsten Einkommen bei der Regelsatzberechnung zu Grunde zu legen.

Wir raten Leistungsempfängern, ihren Rechtsanspruch einzuklagen und damit Druck auf Bundesregierung auszuüben.”

Nachbessern, Frau von der Leyen!

Freitag, 3. Dezember 2010
Zur Verabschiedung der Hartz IV-Reform heute im Deutschen Bundestag erklären der Landesvorsitzende der NRW-Grünen, Sven Lehmann, und Andrea Asch MdL, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion:

“Diese Reform ist ein Hohn für viele Menschen, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Die Erhöhung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose um gerade einmal fünf Euro ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.”

Andrea Asch, MdL: “Die Bundesregierung hat politisch motiviert die Grundlage für die Regelsätze bewusst niedrig gerechnet. Die Anforderung des Bundesverfassungsgerichtes, ein transparentes Verfahren zur Ermittlung der Sätze zu Grunde zu legen, ist nicht erfüllt. Wir brauchen deutlich höhere Regelsätze von mindestens 420 Euro monatlich. Mit dieser Forderung stehen wir an der Seite der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Arbeitslosen-Initiativen, die die mangelnde Teilhabe von Menschen ohne Erwerbsarbeit einschätzen können. Die Bundesregierung streut außerdem Sand in die Augen der Städte und Gemeinden. Wenn die Reform der Soziallasten wirklich die Kommunen entlasten soll, dann muss der Bund endlich die Hälfte der Soziallasten wie bei den Kosten der Unterkunft übernehmen.”

Sven Lehmann ergänzt: “Bei der Zukunft der sozialen Sicherung geht es uns Grünen aber nicht nur um Regelsätze – das gesamte System muss auf den Prüfstand. Wir fordern verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten und einen Stopp der Gängelung von Arbeitssuchenden durch einige Arbeitsagenturen. Und wir müssen die Bedarfsgemeinschaften schnellstmöglich abschaffen, damit jeder und jede Einzelne einen Anspruch auf Existenzsicherung hat. Heute haben vor allem viele Frauen keinen Anspruch auf eigene Leistungen, weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. All dies erfüllt die jetzige Reform nicht. Es ist gut, dass NRW sie im Bundesrat ablehnen und auf Nachbesserungen drängen wird.”