Mehr als fünf Millionen Erwachsene und Kinder in der Hartz-IV-Grundsicherung erhalten im kommenden Jahr höhere Sozialleistungen. Die Sätze werden zum Jahreswechsel um wenige Euro ansteigen. Das Bundeskabinett stimmte einer Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsende um drei Euro auf 449 Euro zu. Der Regelsatz für Jugendliche ab 14 Jahren steigt um ebenfalls drei Euro auf 376 Euro.

Ehegatten und Partner erhalten künftig 404 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 360 Euro. Auch hier liegt das Plus bei jeweils drei Euro im Monat. Das ist deutlich weniger als die Inflationsrate, bei zwei Prozent Inflation hätte die Erhöhung fast neun Euro betragen müssen.

Zudem beträgt der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre statt bisher 283 Euro im neuen Jahr 285 Euro pro Monat. Für die Sechs- bis 13-Jährigen erhöht sich der Satz um ebenfalls zwei Euro auf 311 Euro. 

Die jährlichen Mehrausgaben werden im Entwurf der Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Hartz-IV-Grundsicherung auf etwa 190 Millionen Euro beziffert. Die Anhebung wirkt sich aber auch auf gut eine halbe Million Menschen in der Grundsicherung für Ältere und auf das Asylbewerberleistungsgesetz aus.

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"Kaum mehr als ein Almosen"

Linkspartei und Grüne kritisierten die anvisierten Erhöhungen als zu gering. "Die Anhebung der Regelsätze um mickrige drei Euro im Monat ist kaum mehr als ein Almosen", sagte Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl. "Die gestiegenen Verbraucherpreise lassen das Geld schneller verpuffen, als es auf dem Konto ist." Ferschl forderte, den Hartz-IV-Regelsatz auf 658 Euro zu erhöhen.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte den Umfang der Erhöhung als "unverantwortlich, kalt und bitter". Sozialverbände kritisieren regelmäßig, dass die monatlichen Zahlungen zu gering seien. Dies spiegelt sich auch in Forderungen der Parteien zur Bundestagswahl wider: Die Linke plädiert für eine "bedarfsgerechte Mindestsicherung von 1.200 Euro". Der Grünen-Sozialpolitiker Sven Lehmann forderte "als ersten Schritt" eine Anhebung der Sätze um mindestens 50 Euro. Dass die nun beschlossene Erhöhung unterhalb der Inflationsrate liegt, "belegt die realitätsfernen Berechnungswege".

Der Hartz-IV-Regelsatz soll die Lebenshaltungskosten abdecken. Miet- und Heizkosten übernehmen die Jobcenter zusätzlich. Der Hartz-IV-Regelsatz wird jährlich neu festgelegt. Die Bundesregierung stützt sich bei ihrer Berechnung auf einen fiktiven Korb von Waren und Dienstleistungen, die aus ihrer Sicht für das Existenzminimum notwendig sind.