In Kürze steht in NRW die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes an. Schutz vor Passivrauchen und Rauchverbot in Gastronomie in öffentlichen Räumen: ein gesellschaftliches Großkonfliktthema, das die Koalition jetzt angehen will. Die WAZ berichtet heute über die Positionierung des Grünen Landesvorstandes. Den kompletten Text gibt es hier:
Schutz vor Passivrauchen stärken, Wettbewerbsverzerrungen beenden -
Für einen konsequenten NichtraucherInnenschutz in NRW
Das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung hat seinerzeit einen Flickenteppich in Kraft gesetzt, der durch zig Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher den Gesundheitsschutz nicht verwirklicht und der zudem etliche Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie mit sich gebracht hat.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW haben daher nicht nur in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf für einen konsequenten, einheitlichen NichtraucherInnenschutz in den Landtag eingebracht. Wir haben auch im Programm zur Landtagswahl 2010 gefordert, den NichtraucherInnenschutz – u.a. durch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie sowie dessen Durchsetzung – zu verwirklichen.
Wir GRÜNE sind seit jeher die Partei der persönlichen Freiheit und der Selbstbestimmung. Jeder Mensch soll selber entscheiden, welche Genussmittel sie oder er konsumiert. Wir sind aber auch die Partei des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Daher sehen wir staatliches Handeln in der Pflicht, Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich oft nicht aussuchen können, wo sie arbeiten, sowie für Kinder und Jugendliche.
Schutz vor Passivrauchen ist vorbeugender Gesundheitsschutz
Rauchen ist der wichtigste vermeidbare Risikofaktor bei der Krebsentstehung. Die Beziehung zwischen Tabakkonsum und Lungenkrebs ist besonders auffallend. In Deutschland sind vermutlich bei Männern 90% und bei Frauen 60% der Lungenerkrankungen auf das aktive Rauchen zurückzuführen, so das Robert-Koch-Institut und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO ist Tabakrauch verantwortlich für einen von zehn Todesfällen unter Erwachsenen.
Die Gefahren des Passivrauchens sind ähnlich zu gewichten wie die des Aktivrauchens. Wer sich regelmäßig in Räumen aufhält, in denen geraucht wird, hat ein erhöhtes Risiko für viele Krankheiten und Beschwerden wie Herz-, Kreislauf-, Krebs- und Atemwegserkrankungen. Der Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs wie auch anderen Krebsarten im Rachenbereich ist nachgewiesen. Wie bei allen krebserzeugenden Stoffen gibt es keinen unteren Grenzwert für eine Konzentration von Tabakrauch in der Luft, die als nicht gesundheitsgefährdend und noch tolerabel angesehen werden könnte. Insgesamt sind im Tabakrauch mehr als 4800 Stoffe enthalten, 90 davon gelten als krebserregend oder möglicherweise als krebserregend.
Es ist daher staatliche Aufgabe, Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, ohne das aktive Rauchen zu verbieten. Diese Art der Prohibitionspolitik lehnen GRÜNE ab.
Löchrig wie ein Schweizer Käse: das aktuelle Gesetz in NRW
Der Verpflichtung zum Gesundheitsschutz kommt das jetzige Gesetz in NRW in keiner Weise nach. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hatte für Nordrhein-Westfalen im Dezember 2007 ein Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern erlassen, das wegen seiner vielen Ausnahmeregelungen NRW zum Schlusslicht des bundesdeutschen NichtraucherInnenschutzes gemacht hatte. So sind Gaststätten unter 75 Quadratmetern mit nur einem Raum ohne Verzehr von zubereiteten Speisen ausgenommen. Abgetrennte Raucherräume dürfen immer eingerichtet werden. Sogenannte Raucherclubs, d.h. Räumlichkeiten zum gemeinschaftlichen Konsum von Tabakwaren, sind ausdrücklich erlaubt. Auch Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen sind vom Rauchverbot ausgenommen.
Die Gastronomie geht mit diesen vielen Ausnahmetatbeständen sehr erfinderisch um, so dass in einem Großteil der Gaststätten nach wie vor geraucht wird. Dies reicht von überzogenen Interpretationen (wie der Deklarierung von Eisdielen als Raucherclubs) bis hin zu legalem Nutzen der Ausnahmen. Dies hat zur Folge, dass wegen der vielen Einfallstore niemand mehr genau weiß, wo die Grenzen des Erlaubten sind, die Akzeptanz des Rauchverbots sich weder bei der Bevölkerung noch bei den GaststättenbetreiberInnen durchsetzen konnte und die mit der Kontrolle beauftragten Ordnungsämter der Kommunen völlig überfordert sind.
Im April 2011 schob das Oberverwaltungsgericht Münster den schlimmsten Auswüchsen einen Riegel vor, indem es klarstellte, dass Gaststätten nicht einfach per Umbenennung in Raucherclubs das Rauchverbot umgehen können. Das Landesgesundheitsministerium hatte daraufhin die Kommunen aufgefordert, dies in ihrem Aufsichtsbereich umzusetzen. Seither wird zumindest in einigen Städten verstärkt kontrolliert und Raucherclubs untersagt. Nur erlaubt das Gesetz mit seinen anderen zahlreichen Ausnahmen weiterhin das Rauchen in vielen Gaststätten.
Gleich nach dem Regierungswechsel hatte die neue Landesregierung einen Evaluationsbericht über die Wirksamkeit des Gesetzes erstellt. Danach zeigte sich, dass das Rauchverbot in den öffentlichen Einrichtungen, den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, den Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Flughäfen sich weitgehend durchgesetzt hat. Hier sind nur kleine Verbesserungen und Klarstellungen notwendig. Nur in Gaststätten wurde das Ziel nicht erreicht. Es wurde festgestellt, dass der größte Teil der Rückmeldungen aus der Bevölkerung, den kommunalen Spitzenverbänden und kommunalen Ordnungsämtern auf gravierende Schwachstellen hinweist. Insbesondere wurde bemängelt, dass die vielen Ausnahmetatbestände nicht nur die Intention des Nichtraucherschutzgesetzes, einen weitgehenden NichtraucherInnenschutz zu gewährleisten, erschweren, sondern die Ausnahmemöglichkeiten eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes quasi unmöglich machen.
Bayern kann Vorbild für NRW sein – GRÜNE für konsequente Verbesserungen
Wir GRÜNE wollen einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen, der die Ordnungsämter entlastet und der Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie beseitigt. Die vielfältigen Ausnahmeregelungen für den Gaststättenbereich müssen abgeschafft werden: Das bedeutet ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen, wie es in etlichen Staaten der Europäischen Union und darüber hinaus längst gängig ist. Dazu müssen die bestehenden Ausnahmen für Einraumgaststätten, für RaucherInnenräume in Gaststätten, für Raucherclubs, für Festzelte und für Brauchtumsveranstaltungen abgeschafft werden.
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen muss es Nachbesserungen in Einzelbereichen geben: ein generelles Zutrittsverbot zu RaucherInnenräumen von Jugendlichen unter 18 Jahren, ein generelles Rauchverbot an Schulen auch für die nicht einrichtungsbezogenen Veranstaltungen, sowie ein Rauchverbot auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen.
Zudem brauchen wir eine Erweiterung des Rauchverbots in nicht dauerhaft geschlossenen Sporteinrichtungen für Zeiten, in denen das Dach geschlossen ist, wie z.B. einigen Fußballstadien. Spielhallen und Spielbanken sind durch die Kultur- und Freizeiteinrichtungen umfasst. Auch hier soll das Rauchverbot gelten.
Besonders ärgerlich ist es, dass die letzten Bundesregierungen es bisher nicht geschafft haben, einen bundesweit geltenden NichtraucherInnenschutz gerade für Gaststätten zu schaffen. Dies wäre ohne weiteres möglich über die Gesetzgebungskompetenz zum Arbeitsschutz. Wir GRÜNE kritisieren dies vor allem deswegen, weil es im Arbeitsschutz ansonsten besonders strenge Regelungen für das Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen gibt. Ein einheitliches bundesweites Verbot würde die Akzeptanz in der Bevölkerung wesentlich erhöhen. In der jetzigen Situation blickt niemand so richtig durch, weil jedes Bundesland andere Regelungen und Ausnahmeregelungen hat. Nur Bayern und das Saarland verfolgen einen konsequenten NichtraucherInnenschutz.
Der Blick über den Tellerrand zeigt: Es funktioniert!
Bayern kann ein Vorbild für NRW sein, da dort die Bevölkerung selber durch einen erfolgreichen Volksentscheid sich einen einheitlichen und konsequenten NichtraucherInnenschutz erkämpft hat.
Auch andere europäische Länder zeigen, dass konsequente Regelungen nicht nur für eine große Akzeptanz in der Bevölkerung und damit für ein weitgehendes Einhalten der Regeln sorgen. Sie zeigen auch, dass die von der Gastronomie ausgesprochenen Befürchtungen, dass ein generelles Rauchverbot zu einem Gaststätten- und Kneipensterben führen würde, nicht eintreten. Irland und Italien haben es vorgemacht, weitere Länder wie Frankreich Spanien folgten dem Beispiel. Es gibt keine nennenswerten Umsatzeinbußen in gastronomischen Einrichtungen, wenn die Regelungen einheitlich sind. In diesem Sinne ist die Panikmache u.a. durch DEHOGA und FDP eine Gespensterdebatte, die über die Versäumnisse der letzten Jahre hinwegtäuschen soll. Anders als es der DEHOGA darstellt, wünschen sich viele GastwirtInnen eine einheitliche Regelung, da sie mit den Raucherkneipen nicht konkurrieren können. In einem konsequenten Gesetz liegt die Zukunft der Kneipenkultur, nicht in einem löchrigen Flickenteppich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW unterstützen Gesundheitsministerin Barbara Steffens in ihrem Werben für ein konsequentes Gesetz. Wir GRÜNE werden in diesem Sinne in Landesregierung und Landtag, sowie in Bündnissen mit Initiativen und Verbänden in den nächsten Monaten für die Akzeptanz einer solchen Regelung werben. Zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden, Krankenkassen und den öffentlichen Gesundheitsdiensten werden wir uns dafür einsetzen, die Einführung des Gesetzes mit einer Informationskampagne zur gesundheitlichen Prävention zu begleiten.