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Wespennest Karfreitag

Freitag, 15. April 2011

Wenn es ein Wespennest in der politischen und gesellschaftlichen Debatte gibt, dann ist es das Verhältnis zwischen Staat und Kirche(n) oder – konkret – die staatlichen Regularien, die sich aus religiösen Feiertagen ergeben. In dieses Wespennest habe ich offenbar mit meinem Vorschlag gestochen, am Karfreitag auf das Verbot von „Tanzveranstaltungen“, Theater- oder Kabarettaufführungen zu verzichten. Ähnlich hatten sich gestern auch die Hessischen Grünen geäußert.

Selten habe ich erlebt, dass sich E-Mail-Postfach, Facebook-Kommentarleisten oder Tweetdeck quasi sekündlich füllten angesichts dieser erstaunlicherweise polarisierenden Idee. Von „Endlich sagt es mal jemand!“ über „Interessanter Vorschlag – falscher Zeitpunkt!“ bis hin zu „Geh in die Türkei, Du Christenhasser!“ war irgendwie alles dabei. Auf letztere Kommentare gehe ich aus gutem Grund nicht ein, da haben einige Wespen schlicht zu viel Gift im Stachel.

Zur Klarstellung aber hier noch einmal: Mit dem Vorschlag geht es mir natürlich nicht darum, den Karfreitag als Feiertag abzuschaffen. Feiertage sind wichtig für den Rhythmus unserer Gesellschaft, weil sie Entschleunigung ermöglichen und das Hamsterrad Alltag für einen Moment anhalten. Ob es sich dabei um religiös hergeleitete Feiertage (wie Weihnachten oder Ostern) oder um säkulare Feiertage (wie den 1. Mai) handelt, ist dabei nicht entscheidend. An der Zahl der Feiertage wird nicht gerüttelt.

Auch geht es mir nicht darum, Menschen oder Glaubensgemeinschaften zu untersagen, ihre Religion auszuüben. Religionsausübung ist privates und persönliches Recht und verdient Respekt und Ermöglichung in einer multireligiösen Gesellschaft – ob an eigens dafür vorgesehenen Feiertagen oder im Alltag.

Aber: Das NRW-Feiertagsgesetz untersagt an religiös hergeleiteten, ”stillen Feiertagen” zum Beispiel Vorträge, Tanzveranstaltungen oder Theateraufführungen, die keinen religiösen Bezug haben. Und hier betreten wir die Grenze des gegenseitigen Respekts. Wenn Menschen, die den Tag in Ruhe und Stille begehen möchten, dies tun wollen, soll und darf sie niemand daran hindern. Wenn aber andere Menschen unter anderem darunter verstehen, einen Abend mit der Familie in einer Opernpremiere zu verbringen, sich mit Freunden zu (leiser oder lauter) Musik in einer Gaststätte zu treffen oder alleine ins Kabarett zu gehen, dann darf dies nicht mit Verweis auf die „christliche Tradition“ des Tages untersagt werden. Diese Regelung ist Obstruktion gegenüber der persönlichen Freiheit, sich sein Freizeitverhalten selbstbestimmt auszuwählen. Sicherlich ist dies auch an (fast) allen anderen Tagen im Jahr möglich. Aber: Wenn das Theater an diesem Abend geschlossen bleiben muss, werden wohl kaum mehr Menschen stattdessen eine Religion ausüben. Hier liegt der Trugschluss der gesetzlichen Regelung, die nun zu Aufführungsverboten in Essen und Düsseldorf geführt hat.

Nordrhein-Westfalen ist ein buntes Land. 76 Prozent der Menschen in NRW gehören einer Religion an (Quelle: WDR und Ruhr-Uni-Bochum). Die KatholikInnen sind mit 42 Prozent die größte Gruppe, dicht gefolgt von den Protestanten mit 28 Prozent. Insgesamt liegt die Anzahl der ChristInnen bei rund 72 Prozent. Muslime sind in NRW die drittgrößte Gruppe. Ihr Anteil liegt laut Quelle bei 2,8 Prozent. Wie viele davon aktiv ihre Religion ausüben ist nicht bekannt.

Wenn es so etwas geben soll wie eine „verordnete kollektive Ruhe“, dann müsste der Gesetzgeber konsequenterweise auch das Programm in einigen Privatsendern verbieten, Kneipen grundsätzlich schließen, Bordellbesuche untersagen oder private Feiern in den eigenen vier Wänden. Und das sind nur einige wenige Beispiele, die die Absurdität der Zwangs-Bestillung im öffentlichen  Raum untermauern. Jeder sollte einen solchen Feiertag nach seiner Fasson begehen – im jeweiligen Respekt vor anderen.

SPD und Grüne haben im Koalitionsvertrag keine Änderung des Feiertagsgesetzes vorgesehen, daher wird der Vorstoß nicht in eine Gesetzesänderung münden (auch wenn es z.B. in Hessen bereits seit längerem eine Online-Petition dazu gibt). Aber: Der gesellschaftliche Diskurs über persönliche Freiheit und Selbstbestimmung, über Entschleunigung und über den Einfluss von Religionsgemeinschaften auf den Rhythmus der Gesamtgesellschaft ist wichtig und notwendig.

Und dann lohnt sich auch ein Stich ins Wespennest, weil er aufschlussreiche Debatten ermöglicht.