Große Mehrheit der Sachverständigen für ein Selbstbestimmungsgesetz
Heute hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages auf Antrag der GRÜNEN eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes (BT-Drucksache 19/19755) der GRÜNEN Bundestagsfraktion und weiterer Anträge durchgeführt.
Zum Ergebnis der Anhörung erkläre ich:
„Es gab eine große Einigkeit der Sachverständigen darüber, dass das Transsexuellengesetz endlich abgeschafft werden muss. Das hat die Anhörung deutlich gemacht. Außerdem braucht es dringend ein lückenloses Verbot von genitalverändernden Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern, die medizinisch nicht notwendig sind. Beides ist schon allein aus verfassungs- und menschenrechtlicher Sicht geboten.
Unser Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz trägt der großen Bedeutung der eigenen Identität und damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung. Wenn der Staat darauf besteht, das Geschlecht zu erfassen, sollte er die bei der Geburt vorgenommene Zuordnung, wenn diese sich als falsch erwiesen hat, auf Antrag unbürokratisch berichtigen. Dazu bedarf es keiner Zwangsgutachten und erst recht keiner Fremdbestimmung.
Die überwiegende Mehrheit der angehörten Sachverständigen hat sich für unseren Gesetzentwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes ausgesprochen, zahlreiche Vereine, Verbände und Betroffene warten auf eine entsprechende Gesetzesänderung.
Nun sind CDUCSU und SPD am Zug. Ich hoffe sehr, dass sie nach der Anhörung endlich in Pötte kommen und das Transsexuellengesetz noch in dieser Legislaturperiode beseitigen. Insbesondere der Begutachtungszwang gehört endlich abgeschafft. Wir Grüne werden jedenfalls weiter Druck machen. Denn über seinen Körper, seine Sexualität und sein Geschlecht kann nur eine Person bestimmen und das ist jeder Mensch selber.“