Tausende Studierende in Köln profitieren von Verbesserungen beim BAföG

13. Juni 2024

Zu der heute beschlossenen 29. Gesetzesänderung des BAföG erklärt Sven Lehmann, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Kölner Südwesten:

„Die heute beschlossenen Verbesserungen beim BAföG sind ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Köln. Diese groß angelegte Reform war dringend notwendig geworden, da durch jahrelangen Stillstand das BAföG längst nicht mehr der Studien- und der Lebensrealität der Studierenden entsprach. Die Verbesserungen im BAföG werden noch zu diesem Wintersemester und Schuljahresstart in Kraft treten, wovon tausende Studierende und Schülerinnen und Schüler in Köln unmittelbar profitieren werden.

Besonders wichtig in dieser Novelle ist die Einführung der Studienstarthilfe, die von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt wurde. Junge Menschen, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind oder deren Eltern ein besonders geringes Einkommen haben, werden zum Studienstart einen einmaligen Zuschuss von 1000 Euro erhalten. Das soll den Start ins Studium erleichtern und erste größere Kosten wie z.B. den Umzug in eine Stadt wie Köln, den Semesterbeitrag oder die Mietkaution abfedern. Damit schaffen wir aktiv Bildungszugänge für alle und nehmen die finanziellen Sorgen schon vor dem Studium. Denn die Entscheidung für ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Insgesamt haben wir uns als Grüne vor allem für sozialen Ausgleich bei dieser BAföG-Reform eingesetzt: Wir heben die Freibeträge für Eltern-Einkommen nochmals um über fünf Prozent an, insgesamt sind sie damit seit 2021 um 27 Prozent gestiegen. Dadurch erhalten heute deutlich mehr junge Menschen Zugang zum BAföG. Klar ist: Die letzten Jahre waren von Inflation und weiter steigenden Mieten geprägt. Das gehen wir an: Wir heben die Grundfördersätze nochmal um fünf Prozent an (insgesamt um 11,2 Prozent mehr als 2021) und die Wohnpauschale um erneut 5,5 Prozent (insgesamt ca. +17 Prozent seit 2021).

BAföG muss der Studienrealität entsprechen, ansonsten bleiben zahlreiche Studierende auf der Strecke.  So schaffen schon heute nur ein Drittel der Studierenden ihren Abschluss in der Regelstudienzeit. Ein weiterer Erfolg ist deshalb die Einführung eines neuen „Flexisemesters“, womit Studierende ein Semester länger als die Regelstudienzeit gefördert werden können. Ebenso schaffen wir mehr Möglichkeit für einen Studienfachwechsel.

Mit der 29. BAföG-Reform und allen Reformen seit 2021 leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um BAföG als essenzielles Instrument zum Aufstieg durch Bildung zu stärken und die Bildungsgerechtigkeit in einer Stadt wie Köln zu fördern.“