Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützt Schutz von LSBTIQ* im Grundgesetz

23. November 2024

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat auf seiner Vollversammlung am 22. November 2024 den Beschluss „Ergänzung Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz: Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt werden“ angenommen.

Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):

„Ich freue mich sehr über den Beschluss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken zur Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Viele engagierte Menschen in der katholischen Kirche setzen sich seit Jahren gegen die Ausgrenzung und für die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Menschen (LSBTIQ*) ein. Sie machen deutlich, dass sich Religion und die Akzeptanz von LSBTIQ* nicht ausschließen müssen.

LSBTIQ* als vom Nazi-Regime verfolgte Gruppe haben bis heute keinen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung aufgrund von bestimmten Merkmalen wie etwa Geschlecht, Herkunft oder Glaube.

Das Grundgesetz in seiner jetzigen Form konnte aber schlimme Menschenrechtsverletzungen an LSBTIQ* nicht verhindern. Noch nach 1945 kamen schwule und bisexuelle Männer in Deutschland wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen ins Gefängnis. Bis in die 1980er Jahre wurde lesbischen Frauen das Sorgerecht entzogen. Bis in die 2010er Jahre wurden transgeschlechtliche Menschen gezwungen, sich operieren oder scheiden zu lassen, um ihren korrekten Geschlechtseintrag zu erhalten. Das darf nie wieder passieren.

Das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität sollte im Artikel 3 Absatz 3 ergänzt werden, um LSBTIQ* auch explizit durch die Verfassung vor Diskriminierung zu schützen. Ich appelliere an die demokratischen Fraktionen im Bundestag, dafür den Weg freizumachen.“

Hintergrund

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertreter*innen der Diözesanräte, der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft.

Beschluss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK):
https://www.zdk.de/positionen/2024/niemand-darf-aufgrund-seiner-sexuellen-orientierung-oder-geschlechtlichen-identitaet-benachteiligt-werden