Debatte um den Buchhandlungspreis
Zur aktuellen Debatte um den Buchhandlungspreis und die Rolle von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärt Sven Lehmann MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag:
„Es geht um weit mehr als nur um einen Preis. Es geht um den Wert der Freiheit von Meinung, Kultur und Medien in unserer Demokratie. Es geht um Artikel 5 unseres Grundgesetzes als große Errungenschaft unserer freiheitlichen Gesellschaft. Trotz aller Beteuerungen der eigenen Liberalität wird diese Freiheit gerade vom jetzigen Kulturstaatsminister massiv angegriffen.
Wolfram Weimer ist und bleibt Kulturkämpfer und kein Kämpfer für die Kultur. Innerhalb des knappen Jahres, das er im Amt ist, hat er das vielfach unter Beweis gestellt: Er intervenierte in die Programmplanung des Hauses der Kulturen der Welt, er wollte Ausstellungen bei staatlichen Museen bestellen und die Unabhängigkeit der Berlinale beschneiden. Die jüngsten Ereignisse setzen diesen Entwicklungen nun die Krone auf.
Ich will von der Bundesregierung und insbesondere vom Bundeskanzler wissen, wie sie das Handeln des Kulturstaatsministers bewerten – und ob für sie der Verfassungsgrundsatz der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit weiterhin gelten.
Jurys und künstlerische Leitungen von Festivals und Institutionen sind etablierte und bewährte Instrumente, um die Unabhängigkeit staatlich geförderter Kultur in Deutschland zu sichern. Sie sind kein Zufall, kein Nice-to-have, sondern ein Schutzmechanismus, damit staatlich geförderte Kultur frei arbeiten kann. Wenn ein Kulturstaatsminister diese Strukturen immer wieder infrage stellt und schwächt, beschädigt er genau diese Freiheit.
Wer mit erhobenem Zeigefinger auf die Entwicklungen in den USA zeigt, sollte erstmal vor der eigenen Haustür kehren. Denn ein Klima der Vorzensur entsteht, wenn Kultur und Medien nicht mehr angstfrei arbeiten können. Der Schaden ist längst entstanden.
Ich wünsche den drei ausgeschlossenen Buchhandlungen viel Erfolg bei ihren Klagen. Es ist ihr gutes Recht. Gleichzeitig ist es die Pflicht des Kulturstaatsministers, Transparenz für die genauen Gründe seines Handelns herzustellen.“
