Wolfram Weimer und die Bundesregierung gefährden Grundrecht auf Kunstfreiheit
Auch vor dem Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Weimer bereits einmal das sog. „Haber-Verfahren“ angewandt. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Lehmann hervor: Schriftliche Anfrage
Dazu erklärt Sven Lehmann MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur & Medien im Deutschen Bundestag:
„Das ist der schleichende Abbau des Grundrechts auf Kunstfreiheit. Wenn eine Bundesregierung den Verfassungsschutz gegen Kultureinrichtungen ohne rechtssicheres Verfahren einschaltet, dann aber die Erkenntnisse geheim hält, ist das völlig inakzeptabel.
Dieses Vorgehen schafft ein Klima von Angst und Misstrauen und unterscheidet sich nicht von autoritären Staaten. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass künftig Bundesregierungen auch bestimmte Ausstellungen in Museen, Filme oder Theaterstücke untersagen könnten, ohne Transparenz über die Gründe herstellen zu müssen.
Ich habe daher eine weitere Anfrage an die Bundesregierung eingereicht, wie und ob die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Artikel 5 unserer Verfassung schützen will.“
Hintergrund:
Das „Haber-Verfahren“ gibt es schon lange und wurde auch in der Vergangenheit bei konkreten Anlässen vereinzelt genutzt, wenn ein bestimmter Verdacht im Raum stand. Es steht außer Frage, dass staatliche Fördermittel und Preise nicht in die Hände von Extremistinnen und Extremisten gehören. Was Wolfram Weimer und offenbar auch das Innenministerium jetzt aber etablieren wollen, ist eine verdachtsunabhängige, generelle Prüfung aller möglichen Einrichtungen und Personen. Das Verfahren ist so nicht rechtsstaatlich und intransparent, es diskreditiert auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, das als weisungsgebundene Behörde das einfach ausführen muss.
