Queerbeauftragter

Alle Menschen sollen frei, gleichberechtigt, sicher und selbstbestimmt leben können. Egal, welchen Geschlechts, egal welcher sexuellen Identität. Ich bin davon überzeugt, dass Vielfalt unsere Gesellschaft freier und stärker macht. Daher freue ich mich sehr, dass mich die Bundesregierung zum ersten Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter) ernannt hat.

Aktionsplan „Queer leben“

Mit dem Ende 2022 beschlossenen Aktionsplan „Queer leben” stellt sich erstmals eine deutsche Bundesregierung aktiv an die Seite von lesben, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen (LSBTIQ*). Wir treten Queerfeindlichkeit entschieden entgegen und fördern in allen Bereichen der Gesellschaft nachhaltig die Akzeptanz und Teilhabe von LSBTIQ*.

Der Aktionsplan ist die Agenda für eine aktive Politik des Respekts. Die Bundesministerien haben zahlreiche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern vereinbart, die nun in den kommenden Jahren zusammen mit der queeren Community umgesetzt werden sollen und müssen. Als Queer-Beauftragter darf ich diesen Arbeitsprozess gemeinsam mit den Verbänden und unter Einbeziehung der Bundesländer koordinieren.

Alle Details zum Aktionsplan „Queer Leben” finden Sie hier.

Selbstbestimmungsgesetz

Nach über 40 Jahren können wir endlich sagen: Bye Bye Transsexuellengesetz, Willkommen Selbstbestimmung! Mit dem Selbstbestimmungsgesetz haben wir endlich das menschenunwürdige Transsexuellengesetz überwunden. Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen künftig per Erklärung beim Standesamt ändern. Teure Gerichtsverfahren, psychiatrische Gutachten und die Abhängigkeit von Richter*innen, Mediziner*innen und Psycholog*innen zur Anerkennung der geschlechtlichen Identität gehören der Vergangenheit an. Das Gesetz nimmt niemandem etwas weg, aber es macht das Leben für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen würdevoller und leichter.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Meilenstein in der deutschen Menschenrechtspolitik!

Regenbogenfamilien stärken

Familie ist vielfältig. Familie ist da, wo Kinder sind und wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Leider erkennt unser Abstammungs- und Familienrecht diese gesellschaftliche Realität noch nicht an. So haben etwa Kinder, die in eine Ehe von zwei Frauen geboren werden, bei der Geburt aktuell nur ein rechtlich anerkanntes Elternteil. Die Co-Mutter wird erst über das langwierige Verfahren der Stiefkindadoption als zweites Elternteil anerkannt.

Mit der Reform des Abstammungsrechts wollen wir diese Diskriminierung beenden. Zudem wollen wir ermöglichen, dass das kleine Sorgerecht künftig auf zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann.

Mit den Verantwortungsgemeinschaft wollen wir rechtlich anerkennen, dass jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen rechtlich füreinander Verantwortung übernehmen.

Ein Grundgesetz für alle

Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung aufgrund von bestimmten Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft oder Glaube. Was aber fehlt, ist das Merkmal der sexuellen Identität. Queere Menschen sind die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe, die noch keinen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz hat. Gerade angesichts zunehmender Angriffe auf LSBTIQ* durch Rechtsextreme und religiöse Fundamentalisten braucht es einen besseren verfassungsrechtlichen Schutz, damit bestimmte Errungenschaften, wie die Ehe für alle, nicht wieder zurückgedreht werden können. Die Grundgesetzänderung steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition und wird im Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung bekräftigt. Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat – also die Zustimmung der Union.

Hasskriminalität bekämpfen

Jeden Tag werden in Deutschland Menschen angegriffen, bloß weil sie lieben, wie sie lieben, oder sind, wie sie sind. Gezielt geschürter Hass auf Regenbogenflaggen, Übergriffe im Rahmen von CSDs oder tagtägliche Angriffe auf das Selbstbestimmungsgesetz ermutigen Menschen, ihre Vorurteile und ihren Hass auch gewalttätig auszuleben. Es gibt politische Kräfte, die gegen LSBTIQ* mobilisieren, Menschenrechtserfolge wieder zurücknehmen und eine antidemokratische Gesellschaftsordnung etablieren wollen.

Deshalb haben wir im Bundestag in den Gesetzestext zu Hasskriminalität inzwischen „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Motive aufgenommen. Das erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ*-feindliche Taten. Im Bund entwickeln wir weitere Maßnahmen zur Prävention, Erfassung und Bekämpfung queerfeindlicher Hasskriminalität über den Aktionsplan „Queer Leben“. Vor allem die Bundesländer sind verpflichtet, flächendeckend Hasskriminalität zu bekämpfen.

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Bluesky

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    Und im Übrigen sollten alle Abgeordneten in die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen müssen!

    Bisher ist das leider freiwillig.

    #Bürgerversicherung
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    Wenn es nach CDUCSU geht, steigen die Krankenkassen-Beiträge ungebremst und es bleibt immer weniger Netto vom Brutto.

    Wenn es nach den GRÜNEN geht, bleiben die Beiträge stabil und die Finanzierung wird sozial gerechter.

    Choose your fighter!