Gedenkstunde für NS-Opfer: Die queeren Opfer der Nazi-Diktatur ins kollektive Gedächtnis holen
Am 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Anlass ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Im Mittelpunkt der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag stehen in diesem Jahr erstmalig Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung wurden.
Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):
„Die Gedenkstunde im Bundestag beendet eine schmerzhafte, viel zu lange Ignoranz von erlittenem Leid und holt die queeren Opfer in das kollektive Gedächtnis. Jahrzehntelang wurde der grausamen Verfolgung und den furchtbaren Erlebnissen von LSBTIQ* während der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft mit vollkommener Gleichgültigkeit begegnet, oftmals sogar mit ausdrücklicher Billigung. Sie galten nicht als „würdige“ Opfer, noch nicht einmal als Opfer. Ihre Geschichte wurde viel zu lange in der Forschung, der Aufarbeitung und der Erinnerung missachtet. Die Gedenkstunde im Bundestag ist daher eine längst überfällige Anerkennung massiven Unrechts, das weit über 1945 hinausging.
Ich begrüße sehr, dass das jetzige Bundestagspräsidium mit der Gedenkstunde die Bedeutung der offiziellen Erinnerung an queere Opfer anerkennt. Mein Dank gilt dabei ausdrücklich auch der Community und Historiker*innen, die sich seit Jahren für diese Gedenkstunde am 27. Januar und für die Aufarbeitung eingesetzt haben.
Die Verfolgung homo- und bisexueller Männer und Frauen, insbesondere in der NS-Zeit, aber auch ihre Kontinuität in der Bundesrepublik und der DDR, sind nicht ausreichend erforscht. Zur Geschichte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen gibt es kaum Forschung. Die Aufarbeitung der Geschichte von LSBTIQ* in Deutschland und das Sichtbarmachen ihrer Lebens- und Leidensgeschichten ist ein wichtiges politisches Zeichen für die Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Mit Beschluss des Aktionsplans „Queer leben“ hat die Bundesregierung Vorhaben vereinbart, um die Erinnerungskultur in diesem Bereich zu stärken.“