Diskriminierung bei der Blutspende beenden! Grüne bringen Änderungsantrag zum Bevölkerungsschutzgesetz ein

11. Mai 2020

Heute beginnt die Beratung des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Am Donnerstag wird der Bundestag das Gesetz final beraten und darüber abstimmen. Dazu erkläre ich, Sprecher für Queerpolitik, mit Kordula Schulz-Asche MdB, Berichterstatterin für Infektionsschutz der GRÜNEN Bundestagsfraktion:

„Der praktische Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende sowie die diskriminierende Regelung in Bezug auf transgeschlechtliche Menschen müssen bei der aktuellen Novelle des Transfusionsgesetzes geändert werden. Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung sowohl für seine Spende als auch für die Gesellschaft. Verantwortungsvolles Handeln gilt es zu ermöglichen und nicht pauschal abzuweisen.

Die Koalition will hingegen im Transfusionsgesetz die Bundesärztekammer (BÄK) lediglich zur regelmäßigen Aktualisierung und Überprüfung der Erforderlichkeit eines gruppenbezogenen Ausschlusses beziehungsweise Rückstellung verpflichten. Ob diese Regelung die BÄK dazu bewegen wird, die Diskriminierung von schwulen wie bisexuellen Männern und transgeschlechtlichen Menschen zu beenden, ist unklar. Auch die Begründung gibt keine klare Aussage, dass eine Änderung der Richtlinie Hämotherapie notwendig ist.

Daher werden wir GRÜNE einen Änderungsantrag (s. Anlage) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einbringen. Wir fordern eine Überprüfung einmal im Jahr und zum anderen ein Verbot direkter und indirekter Diskriminierung. Damit wäre der praktische Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern von der Blutspende sowie die diskriminierende Regelung in Bezug auf transgeschlechtliche Menschen per Gesetz ausgeschlossen. Wir fordern die Große Koalition auf, diese wichtige Änderung in ihr Gesetz aufzunehmen.“

 

Anl 19-842 ÄA Bevölkerungsschutzgesetz Blutspende (002)