Europäischer Gerichtshof stellt klar: „Homophobe Äußerungen stellen eine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf dar“

23. April 2020

Die Entscheidung des europäischen Gerichtshof, dass homofeindliche Äußerungen eine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf darstellen, kommentieren Ulle Schauws, MdB und ich:

Mit der heutigen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den
Diskriminierungsschutz in der Europäischen Union in einer bedeutende Weise
gestärkt. Homofeindliche Äußerungen stellen laut EuGH eine Diskriminierung
im Arbeitsrecht dar, wenn sie von einer Person getätigt werden, die einen
entscheidenden Einfluss auf die Einstellungspolitik eines Arbeitgebers hat.
Im konkreten Fall ging es um einen italienischen Rechtsanwalt, der in einer
Radiosendung erklärt hatte, dass er keine Homosexuellen in seiner Kanzlei
einstelle und einen Schadenersatz zahlen musste. Mit dieser Entscheidung
sind nun europäische Homophoben gewarnt: Menschenfeindlichkeit kann teuer
sein. Und das ist auch gut so!

Mehr Infos zur Entscheidung finden Sie hier:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-04/cp200048de.pdf