Grüne begrüßen Klage in Karlsruhe zur Änderung des Geschlechtseintrags
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) eingereicht. Die Kläger wollen durchsetzen, dass Menschen einen unzutreffenden Geschlechtseintrag auch ohne ärztliche oder psychologische Begutachtung selbstbestimmt korrigieren lassen können.
Ich kommentiere dazu:
„Wir Grüne begrüßen diese Klage und wünschen ihr viel Erfolg. Viel zu lange schon werden Menschen mit dem bestehenden Gutachtenzwang pathologisiert und in ihrer Selbstbestimmung beschnitten. Seit Jahren drückt sich die Bundesregierung vor einer Beendigung dieser Diskriminierung und der Abschaffung der unsäglichen Regelungen im Transsexuellengesetz. Dazu hat sie das Selbstbestimmungsrecht intergeschlechtlichen Menschen ebenfalls von einem wissenschaftlich unhaltbaren „ärztlichen Attest“ abhängig gemacht. Wir haben immer wieder davor gewarnt, in einen unsicheren Rechtszustand zu laufen, CDUCSU und SPD haben das aber ignoriert.
Es gibt keinen einzigen sachlichen Grund für das Festhalten an einer staatlichen Reglementierung eines Geschlechtseintrages. Denn allein jeder Mensch selber kann über seine geschlechtliche Identität Auskunft geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich gemacht.
Die Grüne Bundestagsfraktion wird am Freitag in der ersten Lesung einen Gesetzentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag einbringen, das das Transsexuellengesetz endlich ablösen soll. Unser Gesetzentwurf schafft Rechtsklarheit und setzt das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit um.
Die Bundesregierung kann sich dem anschließen oder erneut eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht kassieren. Es wäre ein starkes Signal, wenn sich die demokratischen Fraktionen im Sinne der Wahrung der Grundrechte aller Menschen auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode einigen.“