IDAHOBIT: Schutz und Förderung der Menschenrechte von LSBTIQ* weltweit
Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit erklärten Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, und Sven Lehman, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):
„Alle Menschen haben das Recht, zu lieben und leben wie sie möchten, und zwar ohne Diskriminierung. Menschenrechte sind universell und unteilbar und stehen allen Menschen gleichermaßen zu. Der Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot sind Herzstück der Menschenrechte. Mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) haben sich 174 Staaten zum Schutz von Minderheiten verpflichtet und sich ein allgemeines Diskriminierungsverbot auferlegt. Dennoch erleben wir global eine zunehmende gesellschaftliche Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit, mancherorts auch mit einer sich verschärfenden Gesetzeslage und drakonischen Strafen.
Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte von LSBTIQ* weltweit sind ein wichtiger Bestandteil und Querschnittsaufgabe der deutschen Menschenrechtspolitik. Unser Inklusionskonzept sieht vor, dass die Menschenrechte von LSBTIQ* in der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit konsequent berücksichtigt werden. Im Aktionsplan „Queer Leben“ der Bundesregierung ist vereinbart, dass wir im Sinne einer feministischen Außenpolitik die Rechte, Repräsentanz und Ressourcen auch von LSBTIQ* weltweit stärken.
Zurzeit hat Deutschland gemeinsam mit Mexiko den Vorsitz der Equal Rights Coalition inne, die sich international für die Rechte von LSBTIQ* einsetzt. Im Dezember 2024 wollen wir bei einer großen Konferenz mit Regierungen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus über 80 Ländern neue Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung queerer Menschen auf den Weg bringen.
Wir stehen solidarisch an der Seite der weltweiten LSBTIQ*-Community und werden uns gemeinsam mit unseren internationalen Partner*innen dafür einsetzen, den LSBTIQ*-feindlichen Entwicklungen entgegen zu wirken, konkret gefährdete LSBTIQ* zu schützen und ihre Situation vor Ort zu verbessern.“
Hintergrund:
Die Bestätigung des LSBTIQ*-feindlichen Anti-Homosexualitätsgesetzes in Uganda durch das Verfassungsgericht Anfang April ist ein weiterer Tiefpunkt auf einer inakzeptablen und besorgniserregenden Abwärtsspirale und hat auch über die Landesgrenzen hinaus eine fatale Signalwirkung. LSBTIQ* drohen nun lange Haftstrafen und für Fälle „schwerer Homosexualität“ sogar die Todesstrafe.
Der im Februar vom ghanaischen Parlament verabschiedete „Human Sexual Rights And Family Values Act“ würde bei Inkrafttreten eine verschärfte Kriminalisierung und Diskriminierung von LSBTIQ* bedeuten und erstmals auch Menschen kriminalisieren, die sich für LSBTIQ*-Rechte einsetzen.
Auch in Burundi, Kenia und Tansania steht die LSBTIQ*-Community zunehmend unter Druck. Die breite gesellschaftliche Ablehnung von LSBTIQ*macht es auch für liberale Politiker*innen immer schwerer, sich für die Rechte von LSBTIQ* einzusetzen.
Das Ende April in Irak beschlossene Anti-Prostitutionsgesetz belegt auch Homosexualität mit drakonischen Strafen.
Auch in Russland wächst seit Jahren der Druck auf die zuletzt als „extremistisch“ eingestufte LSBTIQ*-Community und insbesondere Aktivist*innen weiter. Im März erfolgten erste Verhaftungen im Rahmen von Extremismusstrafverfahren, die eine weitere drastische Verschärfung der Ausgrenzung, Stigmatisierung und Verfolgung von LSBTIQ* in Russland bedeuten. Das hat auch auf andere Staaten in der Region eine negative Strahlkraft.