Statement zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts gegen Kulturstaatsminister Weimer
Zur heutigen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts gegen Kulturstaatsminister Weimer erklärt Sven Lehmann MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien:
„Ich freue mich sehr über dieses Urteil, denn es stärkt den Rechtsstaat und die Kultur. Das Gericht hat klargestellt, dass eine Buchhandlung nicht ohne belastbare Grundlage als „politisch extremistisch“ bezeichnet werden darf. Wenn Kulturstaatsminister Wolfram Weimer schlau ist, akzeptiert er diese Entscheidung und verzichtet von nun an darauf, den Verfassungsschutz gegen Buchhandlungen einzusetzen.
Die nachträgliche Streichung von bereits durch eine unabhängige Jury ausgewählten Buchhandlungen hat das Vertrauen in das Handeln der Bundesregierung massiv beschädigt. Dieses Vertrauen gilt es nun zurückzugewinnen. Ich fordere Kulturstaatsminister Weimer deshalb auf, dies Anwendung des Haber-Verfahrens in seinem Zuständigkeitsbereich umgehend zu einzustellen und zu rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren zurückzukehren.
Ein Verfahren, das ohne ausreichende Offenlegung von Kriterien und Erkenntnissen tief in unabhängige Auswahlprozesse eingreift, erweckt den Eindruck politischer Willkür. Staatliche Kulturförderung lebt jedoch von Verlässlichkeit, Transparenz und der klaren Trennung von fachlicher Bewertung und politischer Einflussnahme. Es ist nun Aufgabe der Bundesregierung sicherzustellen, dass die Freiheit von Kunst und Kultur sowie faire, nachvollziehbare Förderentscheidungen uneingeschränkt gewährleistet werden.“
